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20.01.2025: Verkehrschaos wegen FPÖ-Gemüseaktion – eine Frechheit sondergleichen!

Stangl schrieb:
An die Verantwortlichen von TERNITZ, es reicht! Was sich die FPÖ hier in Ternitz erlaubt hat, ist eine absolute Zumutung. Eine Gemüseverteilaktion mitten im Wahlkampf mag ja nett gemeint sein, aber das Chaos, das dadurch verursacht wurde, spottet jeder Beschreibung. Der Verkehr stand über eine Stunde still – eine Stunde! Ich war gezwungen, sinnlos im Auto zu sitzen, während mein Kind zu Hause auf mich warten musste. Und wofür? Für Gemüse, das nicht einmal frisch war! Hat bei der FPÖ niemand daran gedacht, dass es so etwas wie Verkehrsregeln gibt? Oder, noch schlimmer, was passiert, wenn jemand dringend Hilfe braucht? Stellen Sie sich vor, die Rettung oder die Feuerwehr hätte irgendwo hinmüssen und hätte wegen so einer lächerlichen Aktion nicht durchgekonnt. Wer übernimmt dann die Verantwortung? Wer erklärt das den Angehörigen? Wahlkampf hin oder her, ein bisschen Hausverstand darf man doch erwarten. Es kann doch nicht sein, dass der öffentliche Raum von einer Partei derart für ihre Zwecke missbraucht wird, während der Rest von uns unter den Folgen zu leiden hat. Ich fordere Sie dringend auf, sicherzustellen, dass solche Aktionen in Zukunft verboten werden. Es reicht schon, dass wir die Plakate und sonstigen Wahlkampfaktionen ertragen müssen – aber so etwas wie heute geht eindeutig zu weit. Ich hoffe, dass Sie dieses Thema ernst nehmen und schnell handeln, bevor wieder Chaos ausbricht. Mit äußerst verärgerten Grüßen STANGL

Antwort des Sprechstunden-Teams:

Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, eine Störung des Verkehrs wie von Ihnen beschrieben ist nicht nur rechtswidrig, sondern - wie Sie in Ihrem Beispiel mit den Blaulichtorganisationen darstellen - auch gefährlich. Dies gilt selbstverständlich auch in Wahlkampfzeiten. Mit wie viel Geschick oder Gespür eine wahlwerbende Partei vorgeht, kann die Stadtgemeinde Ternitz nicht regeln, sondern lediglich die Rahmenbedingungen dafür schaffen, etwa durch die geltende Plakatierordnung. Die Überwachung des Straßenverkehrs ist in jedem Fall der Exekutive vorbehalten und entzieht sich der Einflussnahmemöglichkeit der Gemeinde. Ob hinsichtlich der von Ihnen geschilderten, offenbar massiven Beeinträchtigung des Straßenverkehrs seitens der Polizei eingeschritten wurde, ist uns jedoch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Stadtamtsdirektor Mag. Gernot Zottl, MBA

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Veranstaltungen / Kultur

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SO 14.09. - SO 19.10.
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Beginn: 00:00 Uhr

Ort: Herrenhaus Ternitz, KR 3

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