Die Ausbildung der Ternitzer Kinder und Jugend ist mit einem reichen Schul- und Bildungsangebot gewährleistet.
Die Stadtgemeinde Ternitz hat in einer großen Investitionsoffensive sämtliche Pflichtschulen zu modernen Bildungseinrichtungen ausgebaut bzw. erweitert. Die Ausbildung unserer Jugend hat absolute Priorität, denn sie sind das Kapital für unsere Zukunft.
Zuständig: Schulwesen
Volksschule Ternitz I
Stapfgasse 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 375 02, Fax: (02630) 207 29,
www.vsternitz-stapfgasse.ac.at
Leitung: Dir. Ursula Wolf-Fritz
Volksschule Ternitz II (Dunkelstein)
Triester Straße 20, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 384 01, Fax: (02630)
384 01, www.vsternitz-triesterstrasse.ac.at
Leitung: Dir. Ilse Kosi
Volksschule St. Lorenzen
Liechtinger Gasse 2, 2620 Ternitz P. Neunkirchen, Tel.: (02630) 375 93, Fax:
(02630) 304 14
www.vs-stlorenzen.at
Leitung: Dir. Jürgen Podloutzky
Dr. Adolf Schärf Volksschule Pottschach
F. Samwald Straße 27, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 383 34, Fax: (02630)
362 34, www.vs-pottschach.at
Leitung: Dir. Sonja Schilling
Volksschule Kreuzäckergasse
Kreuzäckergasse 9, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 204 68, Fax: (02630) 207
23, www.vsternitz-kreuzaeckergasse.at
Leitung: Dir. Sandra Weinzettl-Baierling
Zuständig: Schulgemeindeverwaltung
Mittelschule Ternitz - Dr. Karl Renner-Schule
F. Lichtenwörther-Gasse 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 387 18, eMail: direktion@ms-ternitz.ac.at,
www.ms-ternitz.ac.at
Leitung: Petra Konrath, MA BEd.
Mittelschule mit sportlichem und kreativem Schwerpunkt
Mittelschule Pottschach
F. Samwald Straße 25, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 373 07, eMail: direktion@ms-pottschach.ac.at, www.nms-pottschach.com
Leitung: Dir. Martin Gut
Mittelschule mit Schwerpunkt Computer.
Zuständig: Schulgemeindeverwaltung
Stapfgasse 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 371 21, Fax: (02630) 371 21
eMail: aso.ternitz@noeschule.at,
www.asoternitz.at
Leitung: Dir. Eva Maria Hasieber
Zuständig: Schulgemeindeverwaltung
Forstnerweg 10, 2630 Ternitz, Tel. und Fax: (02630) 381 79
eMail: direktion@pts.ternitz.at,
www.pts-ternitz.at
Leitung: Dir. Erich Santner
Zuständig: Kulturreferat
Nach einer Idee von Hans Czettel wurde 1960 die Musikschule in Ternitz gegründet, 1974 kam durch die Gemeindezusammenlegung die Musikschule Pottschach (gegründet 1968) dazu. 1976 wurde die Außenstelle Grafenbach/Penk errichtet, 1978 die Außenstelle St. Lorenzen und 1990 die Außenstelle Sieding.
1998 wurde der Sitz der Musikschule in die neuerrichtete Volksschule Kreuzäckergasse verlegt. Im September 2000 wurde die Musikschule Ternitz zur Regionalmusikschule ernannt.
1978 wurde die Jugendkapelle der Musikschule gegründet sowie ein Jugendorchester eingerichtet.
Zur Zeit werden von 14 Musikschullehrern rund 500 Schüler unterrichtet.
2630 Ternitz, Kreuzäckergasse 9, Tel.: (0664) 28 22 980
www.musikschule-ternitz.at
Leiter: Mag. Isabella Gasteiner
Volksschule Stapfgasse, 2630 Ternitz, Stapfgasse 1, Tel.: (02630)
383 34
Volksschule Pottschach, 2630 Ternitz, F. Samwald Straße 27, Tel.:
(02630) 371 65
Volksschule St. Lorenzen, 2620 Ternitz, Liechtingergasse 2, Tel.: (02630)
375 93
Amtshaus Sieding, 2631 Sieding, Thanner Straße 15
Volksschule Grafenbach, 2632 Grafenbach - St. Valentin, Schulstraße
13
Ehemalige Volksschule Penk
Derzeit werden vom Akkordeon bis zur Zither zwanzig Instrumente plus der musikalischen Früherziehung unterrichtet.
Die Einschreibung in die Musikschule Ternitz erfolgt jedes Jahr im Mai.
Entsprechende Information ergeht an alle Volksschulen und Kindergärten.
Zuständig: Schulverwaltung
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kinder & Jugend
Zuständig: Schulgemeindeverwaltung
In die Ternitzer Schulgemeinde fallen die Hauptschule Ternitz, Hauptschule
Pottschach, Allgemeine Sonderschule Ternitz sowie die Polytechnische Schule
Ternitz.
Wenn ein Schulsprengel über das Gebiet der Sitzgemeinde hinausreicht und einer weiteren Gemeinde ein Vertreter im Schulausschuss zukommt, ist eine Schulgemeinde zu bilden.
Zu den drei Ternitzer Schulgemeinden gehören die Gemeinden Ternitz, Buchbach, Vöstenhof, Grafenbach-St. Valentin und Wimpassing sowie, zusätzlich bei der Polytechnischen Schulgemeinde, Puchberg am Schneeberg.
Ab einer bestimmten Schülerzahl ist jede Gemeinde mit Sitz und Stimme vertreten, ansonsten in beratender Funktion. Darüber hinaus gibt es eine Reihe kooptierter Mitglieder (z. B. Schuldirektor).
Die Schulgemeindeverwaltung erledigt neben der Verwaltung der Schulen auch alle mit der Tätigkeit des Schulgemeindeausschusses zusammenhängenden Angelegenheiten.
Zum Beispiel: Einladungen zu Sitzungen, Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der drei Ternitzer Schulgemeinden, Führung der Buchhaltung der Schulgemeinde sowie die Verwaltung der schulischen Nachmittagsbetreuung.
Weiters erfolgt die Vorschreibung der Schulumlagen und Schulerhaltungsbeiträge an die beteiligten Gemeinden.
Zuständig: Schulwesen
2630 Ternitz, Hans Czettel-Platz 1, Zimmer 111, Tel.: (02630) 38 240-50
Die Schulverwaltung der Stadtgemeinde Ternitz ist für die Verwaltung der fünf Ternitzer Volksschulen zuständig.
Sie organisiert die Erhaltung der Schulgebäude und des Schulgeländes, die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen, die Reinigung und Beheizung usw. Sie übt dabei alle Funktionen einer Gebäudeverwaltung aus.
Eine wesentliche Aufgabe ist auch die Beschaffung von Lern- und Lehrmitteln.
Es erfolgt dabei eine enge Kooperation mit der jeweiligen Schulleitung.
Für die Erledigung vor Ort sind Schulwarte und Hilfsschulwarte beschäftigt.
Diese haben auch die Funktion eines Hauswartes zu erfüllen.
Darüber hinaus erledigt die Schulverwaltung Angelegenheiten auswärtiger Gemeinden oder Schulgemeinden, wenn deren Schulen von Ternitzer Schülern besucht werden.
Insbesondere erfolgt die Verrechnung der Schulumlagen oder Schulerhaltungsbeiträgen.
Mit der Führung der Schulmatrik wird die Schulpflicht der Schüler überwacht.
Auch ist die Schulverwaltung zuständig für Ansuchen um Stipendien, Begabtenförderung und Schulbeihilfen für behinderte Kinder der Stadtgemeinde Ternitz.
Ein sprengelfremder Schulbesuch außerhalb der Stadt und auch stadtintern ist nur nach Anfrage und Genehmigung der Stadtgemeinde in berücksichtigungswürdigen Fällen möglich. Entsprechende Ansuchen sind an die Schulverwaltung zu stellen.
Die Schulverwaltung ist auch für die schulfremde Benützung von Turnhallen, Schulküchen und sonstigen Räumen zuständig. Ansuchen um schulfremde Benützungen sind zeitgerecht (wegen langfristiger Planung) an die Schulverwaltung zu richten.
Die Schuleinschreibung findet im Jänner in der sprengelzuständigen Schule statt. Schulpflichtig sind alle Kinder die am 31. August des nächsten Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Die Eltern oder deren Stellvertreter bringen zur Einschreibung Dokumente mit, aus denen die Geburtsdaten, das Religionsbekenntnis, die Staatsbürgerschaft und gegebenenfalls die Impfdaten der Kinder hervorgehen.
Die schulpflichtigen Kinder müssen zur Aufnahme mitgenommen werden.
Zuständig: Schulwesen
Ortsteile Rohrbach, St. Johann, Döppling, Hintenburg, Unter- und Mitter-Ternitz, von Ober-Ternitz der ab der Gfiederstraße nordöstlich gelegene Teil.
Ortsteile Putzmannsdorf, Pottschach (ohne Siedlung I, F. Samwald Straße 45 bis 140, Donauland, Zentrum, Dr. K. Renner Straße 80 bis 91, J. Steiner Gasse und Edisongasse), die Gemeinden Buchbach und Vöstenhof.
Ortsteile Donauland, F. Samwald-Straße 45 bis 140, Zentrum (Kreuzäckergasse, K. Waldbrunner-WHA, Hans Czettel-Platz), Siedlung I (Sandgasse bis Alpengasse), Dr. K. Renner Straße 80 bis 91, J. Steiner Gasse, Edisongasse; von Ober-Ternitz der südwestlich der Gfiederstraße gelegene Teil.
Ortsteile Blindendorf, Dunkelstein, Sieding, Thann, Stixenstein und Gadenweith.
Ortsteile Raglitz, St. Lorenzen, Flatz, Reith und Mahrersdorf
Da in den Volksschulen Kreuzäckergasse und Stapfgasse eine Form der Nachmittagsbetreuung (Hort) angeboten wird, können Schüler, die diese Einrichtung benützen, unabhängig von der erfolgten Zuordnung, die jeweilige Volksschule besuchen.
Darüber hinaus kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von der vorgenommenen Zuordnung ebenfalls abgesehen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Stadtgemeinde Ternitz als Schulerhalter.
Zuständig: Schulwesen
Die Schulverwaltung ist auch für die schulfremde Benützung von Turnhallen,
Schulküchen und sonstigen Räumen zuständig. Ansuchen um schulfremde
Benützungen sind zeitgerecht (wegen langfristiger Planung) an die Schulverwaltung
zu richten.
FR 22.11. - SA 07.12.
Beginn: 15:00 Uhr
Ort: 2630 Ternitz, Franz-Dinhobl-Straße 2, Herrenhaus
DI 26.11. - FR 31.01.
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Kunsteisbahn Ternitz
FR 06.12. - SO 08.12.
Beginn: 09:00 Uhr
Ort: Ternitz
FR 06.12.
Beginn: 15:00 Uhr
Ort: Stadtplatz Ternitz
SA 07.12.
Beginn: 15:00 Uhr
Ort: Stadtplatz Ternitz
FR 14.03.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
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