Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.buergerkarte.at/signature-verification/
www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Behörde. Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
MI 07.09.2022
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie im Alten Herrenhaus Ternitz
FR 09.09.2022
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Prof. Karl Spiehs-Park (Stadtkino Ternitz)
FR 09.09.2022 - SO 11.09.2022
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
SA 10.09.2022
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
FR 16.09.2022
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
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