Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.buergerkarte.at/signature-verification/
www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Behörde. Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
DO 03.04. - DO 25.09.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Kindlwald Ternitz
MI 03.09. - FR 19.09.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
SO 14.09. - SO 19.10.
Beginn: 14:00 Uhr
Ort: VILLA IM PARK, Siedinger Straße 1, 2631 Ternitz-Sieding
MI 17.09.
Beginn: 09:00 Uhr
Ort: Fit Raum der Mehrzweckhalle, Straße des 12. Februar
DO 18.09.
Beginn: 00:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
FR 19.09.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
DO 25.09.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 26.09.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz
SA 27.09.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
FR 03.10.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
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