• Banner allgemein
  • Banner allgemein
  • Banner allgemein
  • Banner allgemein
  • Banner allgemein
  • Banner allgemein

Online-Sprechstunde

Sie haben alle für Sie relevanten Informationen zu Ihrem Anliegen auf unserem Serviceportal gelesen und es sind trotzdem noch Fragen offen geblieben? In diesem Fall steht Ihnen das Sprechstunden-Team gerne für Anfragen zur Verfügung. Auch Ihre Anregungen zu unserem Onlineangebot sind uns willkommen.

Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben

Archiv durchsuchen



07.11.2023: Richtigstellung E-Scooter Watt

Mitbürger schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf folgende Antwort von Ihnen: Sehr geehrte Frau Steiner [..] Elektro-Scooter mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt gelten rechtlich als Fahrräder und unterliegen somit sämtlichen Bestimmungen welche auch für Fahrräder gelten! z.B. Kinder unter 12 Jahren nur mit Radfahrausweis oder in Begleitung einer über 16jährigen Person! ACHTUNG: Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten! Elektro-Scooter mit einer Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt sind rechtlich gesehen „Mopeds“ und es gelten somit alle Bestimmungen die auch für „Mopeds“ gelten! Ich möchte darauf verweisen, dass die genannten Watt-Angaben nicht stimmen. Laut oesterreich.gv.at ist das Limit für Elektro-Scooter 600 Watt und maximal 25km/h. "Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert." Bei mehr als 600 Watt ist es rechtlich gesehen ein Moped. "Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert." siehe diese Links: 1) https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.280200.html 2) https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html Natrütlich verstehe ich das Anliegen von Frau Steiner und es müssen unbedigt alle Verkehrsregeln eingehalten werden, damit wir alle sicher miteinander leben. Ich wollte lediglich die Falschen Informationen richtigstellen. Verkehrsregeln E-Scooter/Fahrrad: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren/Seite.610300.html

Antwort des Sprechstunden-Teams:

Werter Mitbürger! Das Limit von 600 Watt war nach Auskunft der Polizeiinspektion Ternitz die "alte" Bestimmung. Aktuell gültig ist die "Nenndauerleistung" von 250 Watt. Dürfte technisch gesehen jedoch ähnlich sein. Herzlichst Ihr Sprechstunden-Team

zur Übersicht

Button zur Seite 75Ternitz100 Button zur Seite Stadtmarketing Button zur Seite Event Kultur Ternitz Button zur Seite Region im Netz Button zur Seite Volkshochschule Ternitz Button zur Seite Energieteam Ternitz Button zur Seite Stadterneuerung

Oft gesuchte Links

Veranstaltungen / Kultur

Winterschlaf zur Weihnachtszeit 2 - Vergiftete Kekse

SA 16.12.2023
Beginn: 15:00 Uhr

Ort: Stadthalle Ternitz

Winterschlaf zur Weihnachtszeit 2 - Vergiftete Kekse

SO 17.12.2023
Beginn: 15:00 Uhr

Ort: Stadthalle Ternitz

Neujahrskonzert - Militärmusik Niederösterreich

FR 05.01.2024
Beginn: 19:00 Uhr

Ort: Stadthalle Ternitz

RICKERL - Musik is höchstens a Hobby (inkl. Gespräch mit Regisseur)

DI 23.01.2024
Beginn: 19:00 Uhr

Ort: Stadtkino Ternitz

Best of Musical - Kids for Kids

SA 24.02.2024
Beginn: 15:00 Uhr

Ort: Stadthalle Ternitz

Weitere Veranstaltungen finden Sie auch auf Event Kultur Ternitz

Soll auch Ihre Veranstaltung hier aufscheinen? Füllen Sie bitte folgendes Formular aus und schicken Sie es uns!

Auf dieser Website werden Cookies u.a. für Werbezwecke, Zwecke in Verbindung mit Social Media sowie für analytische Zwecke eingesetzt. Klicken Sie bitte auf "Mehr Informationen", um anzuzeigen, welche Cookies eingesetzt werden und wie Sie Änderungen an Ihren Cookie-Einstellungen vornehmen können. Wenn Sie weiter auf der Website surfen, erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. Mehr Informationen