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07.11.2023: Richtigstellung E-Scooter Watt

Mitbürger schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf folgende Antwort von Ihnen: Sehr geehrte Frau Steiner [..] Elektro-Scooter mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt gelten rechtlich als Fahrräder und unterliegen somit sämtlichen Bestimmungen welche auch für Fahrräder gelten! z.B. Kinder unter 12 Jahren nur mit Radfahrausweis oder in Begleitung einer über 16jährigen Person! ACHTUNG: Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten! Elektro-Scooter mit einer Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt sind rechtlich gesehen „Mopeds“ und es gelten somit alle Bestimmungen die auch für „Mopeds“ gelten! Ich möchte darauf verweisen, dass die genannten Watt-Angaben nicht stimmen. Laut oesterreich.gv.at ist das Limit für Elektro-Scooter 600 Watt und maximal 25km/h. "Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert." Bei mehr als 600 Watt ist es rechtlich gesehen ein Moped. "Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert." siehe diese Links: 1) https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.280200.html 2) https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html Natrütlich verstehe ich das Anliegen von Frau Steiner und es müssen unbedigt alle Verkehrsregeln eingehalten werden, damit wir alle sicher miteinander leben. Ich wollte lediglich die Falschen Informationen richtigstellen. Verkehrsregeln E-Scooter/Fahrrad: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren/Seite.610300.html

Antwort des Sprechstunden-Teams:

Werter Mitbürger! Das Limit von 600 Watt war nach Auskunft der Polizeiinspektion Ternitz die "alte" Bestimmung. Aktuell gültig ist die "Nenndauerleistung" von 250 Watt. Dürfte technisch gesehen jedoch ähnlich sein. Herzlichst Ihr Sprechstunden-Team

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