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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Lebelhuber Alfred schrieb:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html
-> Bitte sorgen sie dafür, dass dies endlich eingehalten wird! Im Ortsgebiet kommt es immer wieder zu der Knallerei!
Freundliche Grüße
Alfred Lebelhuber
Sehr geehrter Herr Lebelhuber! Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, habe ich mich öffentlich von der Silvesterknallerei distanziert. Wie Sie richtig angemerkt haben ist das Abschießen von Feuerwerkskörper ab Klasse 2 ganzjährig verboten. Die Kontrolle dieses Verbots obliegt jedoch der Polizei. Deshalb habe ich bei meinem Weihnachtsbesuch in der Polizeiinspektion Ternitz um verstärkte Kontrollen in den Tagen um Silvester ersucht. Herzlichst Ihr Rupert Dworak
FR 05.04.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 06.04.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
DO 11.04.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 12.04.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 13.04.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
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