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26.08.2019: Verschmutzung des öffentlichen Raumes durch Hundekot

Kerstin schrieb:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dworak, das Problem ist zwar bestimmt nicht neu, hat aber leider nicht an Dringlichkeit verloren: Völlig ungeniert lassen die Hundebesitzer der Karl-Waldbrunner-Wohnhausanlagen (Junges Wohnen) ihre Tiere selbst auf den Gehwegen und Grünflächen ihr ?€?Geschäft?€? verrichten. Eine Besserung scheint nicht in Sicht, vielmehr nehmen die Ausmaße, das heißt: die Mengen an Hundekot, kontinuierlich zu. Im Besonderen betrifft das die Umgebung der Parkplätze der Karl-Waldbrunner-Wohnhausanlagen. Man kann nicht einmal seinen Einkauf aus dem Kofferraum nehmen, ohne in Hundekot zu treten. Vielleicht gibt es von Ihnen Ideen, die einen sozial verträglichen Umgang mit Hundekot regeln würden? Beispielsweise ?€?Hundekotsackerlspender?€? auzufstellen bzw. die Hundebesitzer (sind hauptsächlich Bewohner der Karl-Waldbrunner-Wohnhausanlage) eindringlich darauf hinzuweisen, dass Sie für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere verantwortlich sind. Um ein friedliches Miteinander auch in Zukunft zu gewährleisten wäre es hilfreich, wenn von Ihrer Seite wirkungsvolle Maßnahmen gegen dieses Hygieneproblem ergriffen würden. Da mir dieses Thema sehr am Herzen liegt, würde ich Sie bitten mir mitzuteilen, wie Sie mit diesem Thema in Zukunft umzugehen gedenken. Vielen Dank im Voraus!

Antwort des Sprechstunden-Teams:

Sehr geehrte Frau Rigler! Vielen Dank für Ihre Nachricht betreffend der Verunreinigung unseres Ortsgebietes durch Hundekot. Wie Sie richtig anmerken ist dieses Problem kein Neues und beschäftigt uns immer wieder. Die gesetzliche Lage dazu ist im NÖ Hundehaltegesetz eindeutig geregelt: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Die von Ihnen angeregte Lösung mit den Hundekotsacherlspender haben wir in zahlreichen Stadtteilen seit längerem getestet. Die traurige Praxis ist jedoch leider, dass diese Sackerlspender oft auch Ziel von Vandalismus ist und die Sackerl dann in der Gegend verstreut herumliegen. Ich werde die zuständige Stadträtin jedoch gerne beauftragen, einen etwaigen Ausbau der Standorte zu prüfen. Weiters werde ich Ihre Mitteilung zum Anlass nehmen um die Bestellung eines Aufsichtsorgans zu diskutieren. Diese Person hätte dann die Befugnis, die Identität des Hundeführers bzw. die Daten der Hundeabgabemarke festzustellen. Wird der Verpflichtung zur Beseitigung der Exkremente des Hundes nicht entsprochen, kann das Aufsichtsorgan derjenigen Person, die den Hund führt, den Auftrag zur Erfüllung dieser Verpflichtung erteilen. Sie werden aber einsehen, dass auch die Installierung eines Aufsichtsorgans keine Lösung des Problems bringen wird und hier nur ein Umdenken innerhalb der hundehaltenden Bevölkerung zum Ziel führen kann. Beste Grüße Rupert Dworak Bürgermeister der Stadt Ternitz

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