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Aktuelles aus Ternitz

14.11.2023
Städtischer Bauhof gut gerüstet

Bereits im Hochsommer hat sich der Städtische Bauhof Ternitz auf den bevorstehenden Winter vorbereitet. 230 Kilometer Gemeindestraßen gilt es sobald die Witterung umschlägt befahrbar zu halten.


„Mit der rechtzeitigen Bestellung der Streumittel und der regelmäßigen Wartung der Einsatzfahrzeuge ist die Stadt Ternitz auf den Wintereinbruch bestens vorbereitet. Weiters stehen uns in Spitzenzeiten ortsansässige Privatunternehmen zur Seite“, so Bürgermeister Rupert Dworak.

Eine Mannschaft von 30 Bediensteten, wobei 13 Beschäftigte ständig in Bereitschaft sind, sowie 21 Einsatzfahrzeuge stehen für den Winterdienst bereit. Arbeitsbeginn gilt bei Witterung, die einen Einsatz erforderlich macht. Wenn vom Einsatzleiter nicht anders verordnet, an Werk-, Sonn- und Feiertagen um 4:00 Uhr früh. Der Streifendienst des verantwortlichen Einsatzleiters beginnt bereits um ca. 2:00 Uhr früh, so dass auf massive Schneefälle und Glatteis innerhalb kürzester Zeit reagiert werden kann.

Mit 2 Radladern, LKWs, einem Bagger, 5 großen sowie 5 kleinen Traktoren für die Geh- und Radwege sowie 15 Schneepflüge und 12 Sand- und Salzstreuwagen kann die Mannschaft des Städtischen Bauhofes Ternitz auf einen plötzlichen Wintereinbruch rasch reagieren. 700 Tonnen Streusplitt und 75 Tonnen Streusalz sind eingelagert, sodass der Bauhof für den Wintereinbruch bestens gerüstet ist.

Darüber hinaus werden ca. 700 Schneewände und Schneestangen im 65 km2 großen Gemeindegebiet aufgestellt. „Der Winterdienst bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes alljährlich eine große Herausforderung, den wir wie gewohnt mit großem Einsatz meistern wollen. Insbesondere auch deshalb, weil auch die routinemäßigen Serviceleistungen wie Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Instandhaltungen in höchster Qualität durchgeführt werden“, so Stadtrat Gerhard Windbichler.

Schneeräumung auf Gehsteigen
Obwohl der Wintereinbruch noch in weiter Ferne scheint, möchten wir dennoch auf die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verweisen. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen!


Foto: Bürgermeister Rupert Dworak, Bauhofleiter Bernhard Feurer und Stadtrat Gerhard Windbichler


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