Wir weisen darauf hin, dass gemäß Paragraf 38, Absatz 1 des Pyrotechnikgesetzes, die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände wie z.B. Raketen, Böller, Blitzknallkörper, Schweizer Kracher, etc. im Ortsgebiet verboten sind.
Als Bürgermeister der Stadtgemeinde Ternitz ersuche ich Sie deshalb, gerade in dem für viele Menschen sehr schwierigen Jahr 2020, auf die Silvesterknallerei zu verzichten. Die Exekutive ist landesweit angewiesen, das Verbot strengstens zu kontrollieren.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein gesundes 2021!
Ihr Bürgermeister
Rupert Dworak
SA 27.04.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
MI 08.05.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
MI 22.05.2024 - FR 07.06.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz im Alten Herrenhaus
FR 24.05.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 25.05.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
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