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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Lebelhuber Alfred schrieb:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html
-> Bitte sorgen sie dafür, dass dies endlich eingehalten wird! Im Ortsgebiet kommt es immer wieder zu der Knallerei!
Freundliche Grüße
Alfred Lebelhuber
Sehr geehrter Herr Lebelhuber! Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, habe ich mich öffentlich von der Silvesterknallerei distanziert. Wie Sie richtig angemerkt haben ist das Abschießen von Feuerwerkskörper ab Klasse 2 ganzjährig verboten. Die Kontrolle dieses Verbots obliegt jedoch der Polizei. Deshalb habe ich bei meinem Weihnachtsbesuch in der Polizeiinspektion Ternitz um verstärkte Kontrollen in den Tagen um Silvester ersucht. Herzlichst Ihr Rupert Dworak
MI 15.10. - FR 31.10.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
MO 03.11.
Beginn: 00:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz, KR 3
MI 05.11.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Buchbach
DO 06.11.
Beginn: 17:30 Uhr
Ort: Volkshochschule im Herrenhaus Ternitz, Raum 3
FR 07.11.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 08.11.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
MI 12.11. - FR 28.11.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
DO 13.11.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
FR 14.11.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
DO 20.11.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
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