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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Lebelhuber Alfred schrieb:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html
-> Bitte sorgen sie dafür, dass dies endlich eingehalten wird! Im Ortsgebiet kommt es immer wieder zu der Knallerei!
Freundliche Grüße
Alfred Lebelhuber
Sehr geehrter Herr Lebelhuber! Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, habe ich mich öffentlich von der Silvesterknallerei distanziert. Wie Sie richtig angemerkt haben ist das Abschießen von Feuerwerkskörper ab Klasse 2 ganzjährig verboten. Die Kontrolle dieses Verbots obliegt jedoch der Polizei. Deshalb habe ich bei meinem Weihnachtsbesuch in der Polizeiinspektion Ternitz um verstärkte Kontrollen in den Tagen um Silvester ersucht. Herzlichst Ihr Rupert Dworak
DO 03.04. - DO 25.09.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Kindlwald Ternitz
MI 03.09. - FR 19.09.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
SO 14.09. - SO 19.10.
Beginn: 14:00 Uhr
Ort: VILLA IM PARK, Siedinger Straße 1, 2631 Ternitz-Sieding
DO 18.09.
Beginn: 00:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
DO 18.09.
Beginn: 09:00 Uhr
Ort: Mehrzwecksporthalle Ternitz
FR 19.09.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
DO 25.09.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 26.09.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz
SA 27.09.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
FR 03.10.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
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