Zuständig:
Geschäftsbereich 2
Die land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten werden von der Stadtgemeinde zum größten Teil für Bund und Land nach den gesetzlichen Bestimmungen erledigt.
Darunter fallen unter anderem folgende Angelegenheiten:
Jagdwesen, Jagdpachtangelegenheiten, Jagdausschusswahlen, Jagdausschussergänzungswahlen, Landwirtschaftskammerwahlen, Landarbeiterkammerwahlen, verschiedenste Agrarstatistiken (z. B. Schweinezählungen, Rinderzählungen, allgemeine Viehzählungen), Anbauerhebungen, Agrarstrukturerhebungen und spezielle Erhebungen (z. B. Dürreschäden) sowie forstwirtschaftliche Angelegenheiten (z. B. Aufforstungsaktionen).
Hilfestellung wird auch bei den verschiedenen Impfaktionen (z. B. Rauschbrand) geleistet.
Von der Stadtgemeinde Ternitz wird die Tierzucht durch Zuschuss für künstliche Befruchtungen gefördert. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage der Deckscheine.
Darüber hinaus gibt es Agrarsubventionen an Vereine welche sich mit land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten befassen (z. B. Bienenzuchtverein).