Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

    Zuständigkeit des Standesamtsverbandes Ternitz

    Ein Bild mit Rosen und einem Ehering mit dem Text 'Standesamts- und Staatsburgerschaftsve' auf weißem Hintergrund.

    Das Standesamt Ternitz beurkundet seit 01.01.1939 alle innerhalb der Verbandsgemeinden eingetretenen Personenstandsfälle (d.h. Geburten, Eheschließungen u. Sterbefälle).

    Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Abschriften und Bestätigungen ausgestellt.

    Weiters werden verschiedene personenstandsrechtliche Erklärungen entgegengenommen und beurkundet.

    Zuständigkeit des Staatsbürgerschaftsverbandes Ternitz

    Der Staatsbürgerschaftsverband Ternitz führt für die verbandsangehörigen Gemeinden die Staatsbürgerschaftsevidenz.

    Er ist zur Ausstellung von Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft (u.a. Staatsbürgerschaftsnachweise) zuständig.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.standesamt-ternitz.at