Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Zuständigkeit des Standesamtsverbandes Ternitz
Das Standesamt Ternitz beurkundet seit 01.01.1939 alle innerhalb der Verbandsgemeinden eingetretenen Personenstandsfälle (d.h. Geburten, Eheschließungen u. Sterbefälle).
Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Abschriften und Bestätigungen ausgestellt.
Weiters werden verschiedene personenstandsrechtliche Erklärungen entgegengenommen und beurkundet.
Zuständigkeit des Staatsbürgerschaftsverbandes Ternitz
Der Staatsbürgerschaftsverband Ternitz führt für die verbandsangehörigen Gemeinden die Staatsbürgerschaftsevidenz.
Er ist zur Ausstellung von Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft (u.a. Staatsbürgerschaftsnachweise) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.standesamt-ternitz.at