Zuständig:
Schulverwaltung
Die Schülerhorte werden nach den Richtlinien der NÖ Hortverordnung (LGBI.5065/3), dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz (LGBI.5065), der NÖ Tagesbetreuungsverordnung (LGBI.5065/2) und der Hortordnung der Stadtgemeinde Ternitz geleitet.
Aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz in Ternitz. Die Aufnahme erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.
Jede Gruppe wird von einer ausgebildeten Hortpädagogin betreut.
Aufgabenbetreuung, Soziales Lernen, vielfältige Freizeitgestaltung (Gemeinschaftsspiele, Ausflüge, usw.), warmes Mittagessen (€ 3,50 pro Portion für Volksschüler; € 3,70 pro Portion für Schüler der NMS ).
Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit der Schuleinschreibung im Jänner. Der Termin wird auf Plakaten bekannt gegeben.
Die Schülerhorte haben nur in den Weihnachtsferien geschlossen.
In den sonstigen Schulferien sind die Horte von 7:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich aus organisatorischen Gründen vor, in den Ferien beide Horte an einem Standort zusammenzulegen.
Das Land NÖ fördert berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen.
Formulare können heruntergeladen werden unter: www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Horte.html
Antragsformulare sind auch in den Institutionen oder in der Schulverwaltung, 1. Stock, Zimmer 108 erhältlich.