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NÖ Landeskindergärten

Einschreibung

Die Kindergarteneinschreibung für die NÖ Landeskindergärten von Ternitz erfolgen einmal jährlich im Jänner für das darauffolgende Kindergartenjahr (September bis Juni des Folgejahres).

Bei den Einschreibungsterminen im Jänner liegt das Anmeldeformular (=Datenblatt ) bereits in den Kindergärten auf. Es besteht auch die Möglichkeit das Formular vorab unter Service & Lebensbereiche – Formulare & Verordnungen – Bildung & Kindergärten – Kindergartenanmeldung herunterzuladen.

Abgabe des Anmeldeformulars ist am Einschreibungstermin in den Kindergärten.

Die Reihung der aufzunehmenden Kinder erfolgt nach dem Geburtsdatum. Kinder welche das zweite Lebensjahr mit Anfang September vollende haben, können je nach Anzahl der freien Plätze, einen NÖ Landeskindergarten in Ternitz besuchen. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in einem NÖ Landeskindergarten in Ternitz ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteiles in Ternitz.

Spätere Anmeldung (nach Ende Februar), auch für ältere Kinder, können nicht vorgereiht werden. Ausnahme: Kinder im verpflichteten Kindergartenjahr.

Ihr Kindergarten wird Sie und ihr Kind nach der Aufnahme zu einem persönlichen Kennenlernen im Kindergarten einladen.

Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenhalter stellt seit September 2024 in den acht NÖ Landeskindergärten 30 Gruppen bereit.

Trotz aller Bemühungen ist es leider nicht immer möglich, einen Platz im Wunschkindergarten zu erhalten.

Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

  • Meldebestätigung des Kindes und eines Elternteiles

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Impfnachweis des Kindes

Bereits zu diesem Zeitpunkt ersuchen wir Sie, die Stunden welche Ihr Kind im Kindergarten betreut werden soll bekanntzugeben, um den Personalbedarf ermitteln zu können. Notwendige Änderungen sind jedoch zu Beginn des Kindergartenjahres möglich.

Wie hoch ist der Kindergartenbeitrag?

Mit 17. November 2022 wurde im NÖ-Landtag eine Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl.5060 beschlossen. Im § 25 sind die Beiträge festgelegt:

  • Für die Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und für die Verabreichung von Mahlzeiten darf ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden
    Spiel- und Fördermaterial, Getränkebeitrag: € 23,00 pro Monat

    Mittagessen: Frisch gekochte Mahlzeiten von Gourmet kosten € 3,80 pro Portion.

Früh und Nachmittagsbetreuung

Montag bis Freitag vor 7:00 und nach 13:00 Uhr hat der Kindergartenerhalter einen höchstens kostendeckenden Beitrag von den Eltern einzuheben. Der Mindestbeitrag beträgt € 64,- monatlich für die Anwesenheitszeit in der Betreuungszeit. Eine Unterschreitung ist in sozialen Härtefällen zulässig.

Welcher Kindergarten Nachmittagsbetreuung anbietet, entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung der einzelnen Kindergärten.

Die Anmeldung hat vor Beginn des Kindergartenjahres, bei späterem Eintrittstermin vor dem Kindergarteneintritt, zu erfolgen. Die Eltern (Erziehungsberechtigen) haben für jeden einzelnen Wochentag die gewünschte Betreuungszeit anzugeben.

Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur mit 1. Dezember und 1. März des Kindergartenjahres möglich.

Anwesenheit des Kindes

Beitrag monatlich

bis 40 Stunden

€ 64,–

bis 60 Stunden

€ 87,–

mehr als 60 Stunden

€ 99,–


Ändert sich der Index um mindestens 5 % wird der Betrag angehoben.

Als Berechnungsgrundlage für den monatlichen Kostenbeitrag werden die angemeldeten Zeiten (Früh- und Nachmittagszeiten werden zusammengezählt) herangezogen, wobei für jeden Monat 4 Wochen angenommen werden. Schließtage im Kindergarten ziehen keine Änderungen mit sich.

Die Stadtgemeinde Ternitz hat für Erziehungsberechtigte mit niedrigem Einkommen Regeln für Förderung beschlossen.

Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, sind bitte bis spätestens 13.00 Uhr vom Kindergarten abzuholen, da die Stadtgemeinde Ternitz sonst gezwungen ist, einen Kostenbeitrag vorzuschreiben.

Ferienbetreuung

Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Pflichtschulgesetz 2018.
Der Kindergarten ist bei entsprechendem Bedarf während der Kindergartenferien geöffnet. Während der 4. Bis 6. Woche der Kindergartenferien ist zumindest eine Woche geschlossen zu halten. Dies kann sich jährlich ändern bzw. jeder Kindergarten eine andere Woche geschlossen haben. Bei geringen Anmeldungen bzw. Personalengpässen können auch zusätzliche Wochen geschlossen bzw. die Betreuung auf wenigen Standorten zusammengezogen werden.

Seit 2023 ist die verbindliche Abgabe gemäß § 22 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006, bis 30. April des Jahres verlängert worden. Eine frühere Abgabe der Bedarfsanmeldung ermöglicht eine frühere personelle Planung und Organisation der Ferienbetreuung. Ab 1. Mai sind alle abgegebenen Ferienanmeldungen verbindlich und können nicht mehr geändert oder abgemeldet werden.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Ab 1. September 2009 besteht für alle Kinder mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, im Jahr das vor Beginn der Schulpflicht liegt, die Pflicht, einen Kindergarten an vier Tagen pro Woche mindestens 20 Stunden während der Bildungszeit (meist von 8:00-12:00 Uhr) zu besuchen.

Bereits ein Jahr davor erhalten die Eltern vom Kindergartenerhalter ein Schreiben, in dem sie über die Gesetzeslage informiert werden. Kinder die die Verpflichtung nicht erfüllen sind der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Stadtzentrum

4 gruppiges Haus

Adresse:

Kreuzäckergasse 7, 2630 Ternitz

Telefon:

0263030687

E-Mail:

stadtzentrum@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Sabine Maier

Betreuung:

von 6:30 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Grundackergasse

4 gruppiges Haus

Adresse:

Grundackergasse 5, 2630 Ternitz

Telefon:

0263038688

E-Mail:

grundackergasse@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Nicole Mannsberger

Betreuung:

von 6:30 bis 17:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Raglitz

2 gruppiges Haus

Adresse:

Reither Straße 11, 2620 Ternitz-Raglitz

Telefon:

0263564763

E-Mail:

raglitz@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Maria Gamperl

Betreuung:

von 06:30 bis 15:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Dunkelstein

4 gruppiges Haus.

Adresse:

Kindergartenweg 3, 2630 Ternitz

Telefon:

0263037167

E-Mail:

dunkelstein@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Doris Scholz

Betreuung:

von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Pottschach

4 gruppiges Haus

Adresse:

F. Samwald Straße 38, 2630 Ternitz

Telefon:

0263038347

E-Mail:

pottschach@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Kathrin Derflinger

Betreuung:

von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Dr. Karl Renner-Straße

3 gruppiges Haus

Adresse:

Dr. Karl Renner-Straße 78, 2630 Ternitz

Telefon:

06504312544

E-Mail:

rennerstrasse@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Isabella Fuchs

Betreuung:

von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Webereistraße

3 gruppiges Haus

Adresse:

Webereistraße 2a, 2630 Ternitz

Telefon:

06764143331

E-Mail:

webereistrasse@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Irene Graser

Betreuung:

von 6:45 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Sonnwendgasse

5 gruppiges Haus

Adresse:

Sonnwendgasse 5, 2630 Ternitz

Telefon:

0263035126

Website:

www.sonnwendgasse.at

E-Mail:

sonnwendgasse@lkg-ternitz.at

Leiterin:

Tanja Löwenpapst B.A.

Betreuung:

von 7:00 bis 16:00 Uhr

Die Öffnungszeiten in den Kindergärten können sich jährlich ändern, da der angemeldete Bedarf der Erziehungsberechtigten (mindestens drei Kinder für denselben Zeitraum) ausschlaggebend ist.