Das Bürgerservice der Stadtgemeinde Ternitz ist die zuständige Stelle für Asylwerber mit Hauptwohnsitz in Ternitz, um ihren Antrag auf Grundversorgung zu stellen. Dieser wird an die zuständigen Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen weitergeleitet.
Für die Erstinformation in Belangen Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung usw. bieten folgende Organisationen Hilfe an: