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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Birgit schrieb:
In letzter Zeit wird des Öfteren eine Frau mit ihrem nicht angeleinten Hund in Dunkelstein gesichtet. Spricht man sie darauf an, pöbelt sie einen nur an und geht ohne den Hund anzuleinen weiter. Wo kann man sich da hinwenden, damit sie das unterlässt?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Birgit
Werte Mitbürgerin! Das NÖ Hundehaltergesetz regelt, dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Leine oder Maulkorb geführt werden müssen. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden. Leider gibt es uneinsichtige Hundehalter, die sich über diese Verordnung hinwegsetzen und damit eine Anzeige riskieren. Wir werden deshalb im nächsten Mitteilungsblatt erneut einen Appell an die Vernunft der Hundehalter richten und auf das Hundehaltergesetz verweisen. Verstöße des NÖ Hundehaltegesetzes stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. Herzlichst Ihr Sprechstunden-Team
SA 14.09.2024
Beginn: 16:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
SA 28.09.2024
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
SA 05.10.2024 - FR 18.10.2024
Beginn: 15:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
FR 11.10.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
FR 18.10.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
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