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Online-Sprechstunde

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22.06.2021: E-Scooter am Gehsteig

Claudia schrieb:
Schönen guten Tag! Meiner Familie ist es nun bereits mehrmals passiert, dass Jugendliche (ab welchem Alter erlaubt?) mit E-Scootern/-rollern am Gehweg an uns mit recht hoher Geschwindigkeit vorbeigeschossen sind .Nur durch viel Glück sind wir und unser Kind einem wahrscheinlich gröberen Unfall um Sekundenbruchteile entgangen. Die E-Scooter Fahrer sind nicht zu hören und vielerorts durch Hecken leider auch erst beim Betreten des Gehsteiges zu sehen, da kann es aber schon zu spät sein !! Gehe ich recht in der Annahme, dass das Befahren von E-Scootern (und auch Fahrrädern) am Gehweg VERBOTEN ist? Wenn ja, bitte würden sie eventuell im nächsten Mitteilungsblatt eine Aufklärungs-Notiz diesbezüglich verfassen. Es wird offensichtlich auch bei uns nun immer mehr zu einem (Unfall-)Problem, das nicht zu unterschätzen ist. Bedanke mich für weitere Informationen im Voraus! mfg Claudia

Antwort des Sprechstunden-Teams:

Sehr geehrte Frau Claudia! Vielen Dank für Ihre Information. Das Problem ist uns bekannt und wir hatten diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit. Unsere Frage, ob Scooter am Gehsteig nur geschoben werden dürfen, wurde unzureichend beantwortet. Auf der Homepage des zuständigen Ministeriums findet sich folgende Information: "Die Benützung von Elektro-Scooter ist erlaubt auf Radfahranlagen, Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist (das gilt auch für Fußgängerzonen), sowie in Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden." Eine ähnliche Problematik betrifft das Radfahren auf Gehsteigen, das an und für sich verboten ist (ausgenommen Kinderfahrräder). An häufig frequentierten Gehwegen haben wir deshalb Markierungen mit einem durchgestrichenen Radfahrer aufgebracht, was teilweise eine Besserung gebracht hat. Zuständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist aber in beiden Fällen die Polizei. Herzlichst Ihr Sprechstunden-Team

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