Zuständig:
Schulverwaltung
Die Schülerhorte werden nach den Richtlinien der NÖ Hortverordnung (LGBI.5065/3), dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz (LGBI.5065), der NÖ Tagesbetreuungsverordnung (LGBI.5065/2) und der Hortordnung der Stadtgemeinde Ternitz geleitet.
Aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz in Ternitz. Die Aufnahme erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.
Jede Gruppe wird von einer ausgebildeten Hortpädagogin betreut.